Gesetze / Versicherungsaufsichtsgesetz
VAG§ 244c Sicherungsvermögen
Stand: 10.06.2019
Unter Berücksichtigung der jeweiligen Tarifverträge ist
Änderungsverlauf
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17.08.2017 Ausfertigung
§ 244c eingefügt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. August 2017 (BGBl. I 3214)
BGBl. I S. 3214
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